Mit einem guten Reiseschutz im Gepäck sorglos reisen

Die Urlaubsplanung ist abgeschlossen, die Reise ist gebucht und nun beginnt die Vorfreude auf die schönste Zeit im Jahr. Aber da manchmal leider auch das Pech die Finger im Spiel hat, kann eben auch hin und wieder etwas Unerwartetes dazwischenkommen und die Vorfreude trüben – unter Umständen soweit, dass der Urlaub umgebucht oder ganz abgesagt werden muss.

Wenn nicht sie baden gehen, sondern die Reise ins Wasser fällt

Dann ist es gut, wenn man für diese Eventualitäten vorgesorgt hat und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Ja nachdem wann der Urlaub bei dem Hotel, der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter abgesagt werden muss, entstehen teilweise ganz erhebliche Stornokosten. Und damit man nicht noch zahlen muss, ohne etwas vom Urlaub zu haben, tritt hier die Versicherung ein.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann man auch noch nach Buchung des Urlaubs abschließen. Die Frist dafür ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. So kann es sein, dass entweder spätestens innerhalb einer bestimmten Frist nach der Buchung oder einer entsprechenden Anzahl von Tagen vor Reisebeginn der Abschluss der Reiseversicherung erfolgen muss.

Wer sich für eine Reiserücktrittsversicherung entschieden hat, sollte dies sinnvollerweise relativ zeitnah mit der Buchung erledigen. Man kommt so nicht in die Verlegenheit, die ganze Angelegenheit zu vergessen oder entsprechende Fristen zu verpassen und außerdem ist es definitiv zu spät, wenn bereits ein Fall eingetreten ist, der zur Stornierung der Reise führt.

Empfehlenswert ist es, eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung im Paket abzuschließen. Hat man den Urlaub angetreten und muss diesen aus wichtigen versicherten Gründen, beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen, vorzeitig abbrechen, so tritt die Reiseabbruchversicherung in Kraft, um den finanziellen Schaden abzufedern. Hierbei gilt wie bei eigentlich allen Versicherungen: Gut wenn man sie nicht braucht, aber noch besser, wenn man sie im Fall der Fälle hat. Anhand des Reisepreises lässt sich das finanzielle Risiko im Schadensfall einigermaßen einschätzen und danach entscheiden, ob man bereit ist, dieses auch selbst zu tragen, sollte es dazu kommen.

Krank im Ausland

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn man im Auslandsurlaub erkrankt, die Reiseapotheke nicht mehr ausreicht und man medizinische Hilfe benötigt – hier lassen sich finanzielle Folgen in keiner Weise abschätzen. Was sich aber mit absoluter Gewissheit sagen lässt: Diese Kosten können unter Umständen schwindelerregende Höhen erreichen!

Am Urlaubsziel angekommen heißt es, sich unbeschwerter Entspannung, Erholung, Spaß und Freizeitaktivitäten hinzugeben und ungetrübt die Freizeit zu genießen. Liegt das Urlaubsziel im Ausland und plagt dann aber doch das eine oder andere Wehwehchen oder gar etwas Schlimmeres und es muss ein Arzt aufgesucht werden, ist es gut wenn man vor Antritt der Reise auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Verbraucherschützer sehen diese als die wichtigste Reiseversicherung überhaupt an.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte kommt man hier nicht allzu weit, besonders weil man teilweise im Ausland als Privatpatient angesehen wird und so die vollen Kosten nicht komplett übernommen werden. Und außerhalb Europas gilt diese sowieso nicht.

Eine Auslandskrankenversicherung sichert die entstehenden Kosten für Arzt, Medikamente und Behandlungen in voller Höhe ab. Selbst im schlimmsten Fall, wenn der Urlaub abgebrochen werden muss und ein Krankenrücktransport nach Hause notwendig wird, weil eine Behandlung im Urlaubsland nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, übernimmt diese Police auch diese Kosten.

Als zusätzliche Absicherung im Urlaub gilt noch die Reisegepäckversicherung. Damit schützt man sich vor finanziellem Schaden bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl, wenn die persönliche Habe geraubt oder beschädigt wird.

Bild: bigstockphoto.com / zGel

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